
Die Basisrente, oft auch Rüruprente genannt, wurde am 1.1.2005 mit den neuen Alterseinkünfte-Gesetz eingeführt.
Der Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Förderung - auch für Selbständige:
Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Im Jahr 2009 können bis zu 68 % von 40.000 € (20.000 € bei Ledigen), also 27.200 € (13.600 €) abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte, bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind. Erst wenn Sie später Ihre Rente beziehen, wird diese versteuert. Folgende Tabelle zeigt die Übergangsregelung:

Voraussetzungen für die steuerlichen Vergünstigungen der Basis-Rente sind:
- Zahlung einer monatlichen Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr
- die Rente ist nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar oder übertragbar
- Todesfallschutz ist nur in Form einer Hinterbliebenenrente möglich
Die Basis-Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV)!
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Basisrente noch attraktiver - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. So können die eingezahlten Beiträge ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein, wenn Sie sich für eine Basisrente entscheiden: